Hier können Sie sich in den ersten Amtsjahren weiter qualifizieren und Ihre pasto­rale Arbeit reflektieren.


Alle Kurse des Pastoral­kollegs stehen Ihnen offen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen – wir freuen uns auf Sie. Grund­sätzlich sind alle Kurse des Pastoral­kollegs für Sie offen. Die Fort­bildung lebt davon, dass Pasto­rinnen und Pasto­ren mit unter­schiedlichem Erfahrungs­hintergrund gemein­sam neue Impulse bekommen, entlang den Tageszeiten beten und essen und quer durch die Generationen und Regionen in unserer Landes­kirche Gemein­schaft erleben.

Als Pastorin oder Pastor im Probe­dienst in der Nord­kirche nehmen Sie laut Rechts­verordnung an Fort­bildungen in den ersten Amts­jahren (FEA) teil. Das Pastoral­kolleg bietet Ihnen mit viel­fältigen Kursen, Studien­tagen und Bera­tungs­angeboten die Möglich­keit, sich in Ihren ersten Amts­jahren weiter zu quali­fizieren und Ihre pasto­rale Arbeit zu reflek­tieren. Außer­dem unter­stützen wir Sie bei der Suche nach einer Super­visions- oder Coaching­gruppe oder nach Geist­licher Beglei­tung und bieten auf Wunsch einen Besuch im zweiten Amtsjahr an. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Studienleiter Dino Steinbrink.

Tipp: Jeweils nach den Sommer­ferien publi­ziert das Pastoral­­kolleg das neue Jahres­­­programm auf der Home­­page. Da die Zahl der Teil­­­nehmen­den begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen, sich zügig für die gewünschten Veran­­­staltungen anzu­melden.

Anmeldung

Die Anmeldung für Kurse und Studien­tage erfolgt direkt beim Sekre­tariat des Pastoral­kollegs. Sie erhalten darauf­hin entweder eine Zusage oder eine Benach­richtigung, dass Sie auf der Warte­liste geführt werden. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei Ihrer Pröpstin, Ihrem Propst Dienst­befreiung bean­tragen müssen.


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Kurse und Kollegs

Zur Erlangung der Anstellungsfähigkeit ist die Teilnahme an drei einwöchigen Kursen des Pastoralkollegs verpflichtend. Die Kurse können Sie aus dem gesamten Programm auswählen, wobei drei Schwerpunkte durch mindestens je einen Kurs abzudecken sind. Die Anerkennung von zwei Kollegs als Äquivalent für einen Kurs der FEA ist in den gekennzeichneten Ausnahmefällen möglich.

Für welchen Schwerpunkt­bereich ein Kurs angerechnet werden kann, ist beim jeweiligen Kurs gekennzeichnet.

Schwerpunkt 1: Berufsbiographie und Leitungshandel

Schwerpunkt 2: Ökumenische und gesell­schaftliche Dimension kirch­lichen Handelns

(Ökumene, Diakonie, Kirche in der Arbeits­welt, Kultur­theologie, Gemein­wesenarbeit)

Schwerpunkt 3: Kern­bereiche pastoralen Handelns in der Orts­gemeinde

(Gottes­dienst und Kasualien, Seelsorge, Bildung und Theologie, Gemeinde­entwicklung und Gemeinde­pädagogik)


Studientage

In der Probe­dienst­zeit nehmen Sie an drei Studien­tagen des Pastoral­kollegs aus dem Bereich Kirchen­recht und Ver­waltung teil. Wir bieten pro Jahr etwa sieben Studien­tage mit folgenden Themen an:

  • Aktenführung, Ablage, Archiv
  • Friedhofs­wesen
  • Kinder­tages­stätten in Hamburg/in Schles­wig-­Holstein
  • Kirchliches Bauwesen
    Einen Reader hierzu finden Sie hier: Bauwesen in der Nordkirche
  • Kirch­liche Finanz­verwaltung
    Einen Reader hierzu finden Sie hier: Haushaltsführung in der Nordkirche
  • Kirchen­gemeinde­ordnung
  • Klima­schutz und Klima­gerechtig­keit im All­tag einer Kirchen­gemeinde>
  • Medien­recht
  • Personal und Recht
  • Pfarr­dienst­recht

Die Studien­tage werden an ver­schie­denen Orten inner­halb der Nord­kirche abge­halten und beziehen sich teils auf regio­nale Gegeben­heiten.


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Supervision

Innerhalb der Probe­dienst­zeit nehmen Pasto­rinnen und Pasto­ren an einer Gruppen- oder Team­supervision teil (mindestens 4 bis 6 Treffen pro Jahr). Die meisten Gruppen sind erfahrungs- und alters­gemischt und treffen sich monat­lich.

Die Gruppen müssen von einer in der Nord­kirche anerkannten Supervisorin/einem Supervisor bzw. Coach geleitet werden.

Die entsprechende Liste finden Sie hier
Beraterliste für Supervision und Coaching (churchtools.website).

Eine Übersicht der zur Zeit bestehenden Supervisionsgruppen in der Nordkirche finden Sie hier.
Supervisionsgruppen in der Nordkirche (2024)

Supervisions- bzw. Coaching­gruppen können sowohl von einer Super­visorin/ einem Super­visor als auch von Teil­nehmen­den ins Leben gerufen werden. Beim Auf­finden einer geeigneten Supervisions­gruppe oder zur Gründung einer neuen Gruppe wenden Sie sich bitte – übergangsweise an Dr. Barbara Schiffer, Institutions­beratung der Nordkirche

Im Probe­dienst müssen Pasto­rinnen/Pasto­ren Super­vision oder Coaching nicht eigens bean­tragen. Sie schicken vor Beginn der Super­vision die zwischen Super­visand/in und Super­visor/in geschlos­sene Rahmen­verein­barung dem Landes­kirchen­amt, Dezernat Kirche und Gesell­schaft zur Kenntnis:
Rahmenvereinbarung für Supervision (Word-Datei).

Am Ende des Probedienstes lassen Sie sich die Teilnahme von Ihrem Supervisor, Ihrer Supervisorin auf dem folgenden Formular bescheinigen und reichen es gemeinsam mit den übrigen Fortbildungsnachweisen im Personaldezernat des Landeskirchenamtes ein:
Teil­nahme­bescheini­gung von Gruppen- oder Team­supervision/-coaching im Rahmen der Fort­bildung in den ersten Amtsjahren (FEA).

Nehmen Sie nach Beendigung der Probe­dienst­zeit weiter­hin an Super­vision teil, müssen Sie diese bean­tragen.
Hinweise für das Zuschuss­verfahren (institutionsberatung.de)


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Besuch im zweiten Amtsjahr

Im zweiten Jahr Ihres Probe­dienstes können Sie auf Wunsch von einer Studien­leiterin/einem Studien­leiter in Ihrer Gemeinde zur Beratung vor Ort besucht werden. Als Zäsur in der Mitte der Probedienstzeit eröffnet der Besuch die Möglichkeit, die Erfahrungen des Anfangs in konzentrierter Weise zu reflektieren, etwa die eigene Rolle in der Gemeinde oder in der Region, Heraus­forderungen der Gemeinde­situation, Konflikt­felder in der Arbeit, Spiritu­alität im Alltag oder die eigene Lebensbalance.

Des Weiteren kann daran anknüpfend ein Blick auf die zweite Hälfte der Probe­dienstzeit hilf­reich sein, um weiter­führende Perspek­tiven hinsicht­lich der Arbeit in der Gemeinde, der eigenen weiteren Entwicklung und der gewünschten Fortbildungen zu entwickeln. Der zeitliche Rahmen umfasst 3 bis 4 Stunden.


Geist­liche Beglei­tung

Es gibt die Möglich­keit Geist­licher Beglei­tung in der Nord­kirche. Das Pastoral­kolleg kann bei der Vermitt­lung einer quali­fizierten Person helfen.


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Kosten und Bezuschussung

Als Pastor*in im Probe­dienst sind Sie von den Kurs­kosten befreit und zahlen nur die Kosten für Unter­kunft und Ver­pflegung. Eine Aus­nahme bilden Studien­reisen bzw. besondere Kurse, bei denen aus­drücklich ein Beitrag für Unter­kunft, Verpflegung und Kurs angegeben ist. Die Teil­nahme an Studien­tagen ist im Probe­dienst kostenfrei. Die Teil­nahme an einer Supervisions- oder Coaching­gruppe wird entsprechend der Abrechnungs­ordnung bis zu 70 % der Kosten von der Nord­kirche bezuschusst, allerdings nur bis zu der Obergrenze für Beratungsleistungen. Sie begleichen die Rechnung Ihres Super­visors, Ihrer Super­visorin und reichen diese mit Vermerk auf Ihre Verpflich­tung zur FEA zur Teil­erstattung ein (s. o.).

Die Fahrtkosten zu Fortbildungen oder zur Supervision können bis zu 65 % bezuschusst werden. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Teilnahme­bescheinigung beim Landes­kirchenamt, Dezernat »Kirche und Gesellschaft«, innerhalb eines halben Jahres ein.

In der Regel ist Geistliche Begleitung kostenfrei, Fahrtkosten werden jedoch nicht erstattet.