Alle Kurse des Pastoralkollegs stehen Ihnen offen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen – wir freuen uns auf Sie. Grundsätzlich sind alle Kurse des Pastoralkollegs für Sie offen. Die Fortbildung lebt davon, dass Pastorinnen und Pastoren mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund gemeinsam neue Impulse bekommen, entlang den Tageszeiten beten und essen und quer durch die Generationen und Regionen in unserer Landeskirche Gemeinschaft erleben.
Als Pastorin oder Pastor im Probedienst in der Nordkirche nehmen Sie laut Rechtsverordnung an Fortbildungen in den ersten Amtsjahren (FEA) teil. Das Pastoralkolleg bietet Ihnen mit vielfältigen Kursen, Studientagen und Beratungsangeboten die Möglichkeit, sich in Ihren ersten Amtsjahren weiter zu qualifizieren und Ihre pastorale Arbeit zu reflektieren. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Supervisions- oder Coachinggruppe oder nach Geistlicher Begleitung und bieten auf Wunsch einen Besuch im zweiten Amtsjahr an. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Studienleiter Dino Steinbrink.
Tipp: Jeweils nach den Sommerferien publiziert das Pastoralkolleg das neue Jahresprogramm auf der Homepage. Da die Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen, sich zügig für die gewünschten Veranstaltungen anzumelden.
Anmeldung
Die Anmeldung für Kurse und Studientage erfolgt direkt beim Sekretariat des Pastoralkollegs. Sie erhalten daraufhin entweder eine Zusage oder eine Benachrichtigung, dass Sie auf der Warteliste geführt werden. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei Ihrer Pröpstin, Ihrem Propst Dienstbefreiung beantragen müssen.
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Kurse und Kollegs
Zur Erlangung der Anstellungsfähigkeit ist die Teilnahme an drei einwöchigen Kursen des Pastoralkollegs verpflichtend. Die Kurse können Sie aus dem gesamten Programm auswählen, wobei drei Schwerpunkte durch mindestens je einen Kurs abzudecken sind. Die Anerkennung von zwei Kollegs als Äquivalent für einen Kurs der FEA ist in den gekennzeichneten Ausnahmefällen möglich.
Für welchen Schwerpunktbereich ein Kurs angerechnet werden kann, ist beim jeweiligen Kurs gekennzeichnet.
Schwerpunkt 1: Berufsbiographie und Leitungshandel
Schwerpunkt 2: Ökumenische und gesellschaftliche Dimension kirchlichen Handelns
(Ökumene, Diakonie, Kirche in der Arbeitswelt, Kulturtheologie, Gemeinwesenarbeit)
Schwerpunkt 3: Kernbereiche pastoralen Handelns in der Ortsgemeinde
(Gottesdienst und Kasualien, Seelsorge, Bildung und Theologie, Gemeindeentwicklung und Gemeindepädagogik)
Studientage
In der Probedienstzeit nehmen Sie an drei Studientagen des Pastoralkollegs aus dem Bereich Kirchenrecht und Verwaltung teil. Wir bieten pro Jahr etwa sieben Studientage mit folgenden Themen an:
- Aktenführung, Ablage, Archiv
- Friedhofswesen
- Kindertagesstätten in Hamburg/in Schleswig-Holstein
- Kirchliches Bauwesen
Einen Reader hierzu finden Sie hier: Bauwesen in der Nordkirche - Kirchliche Finanzverwaltung
Einen Reader hierzu finden Sie hier: Haushaltsführung in der Nordkirche - Kirchengemeindeordnung
- Klimaschutz und Klimagerechtigkeit im Alltag einer Kirchengemeinde>
- Medienrecht
- Personal und Recht
- Pfarrdienstrecht
Die Studientage werden an verschiedenen Orten innerhalb der Nordkirche abgehalten und beziehen sich teils auf regionale Gegebenheiten.
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Supervision
Innerhalb der Probedienstzeit nehmen Pastorinnen und Pastoren an einer Gruppen- oder Teamsupervision teil (mindestens 4 bis 6 Treffen pro Jahr). Die meisten Gruppen sind erfahrungs- und altersgemischt und treffen sich monatlich.
Die Gruppen müssen von einer in der Nordkirche anerkannten Supervisorin/
Die entsprechende Liste finden Sie im
Beratungswegweiser für Haupt- und Ehrenamtliche der Institutionsberatung
(Quelle: www.institutionsberatung.de).
Eine Übersicht der zur Zeit bestehenden Supervisionsgruppen in der Nordkirche finden Sie hier.
Supervisionsgruppen in der Nordkirche (2022/23)
Supervisions- bzw. Coachinggruppen können sowohl von einer Supervisorin/
Im Probedienst müssen Pastorinnen/
Rahmenvereinbarung für Supervision (Word-Datei).
Am Ende des Probedienstes lassen Sie sich die Teilnahme von Ihrem Supervisor, Ihrer Supervisorin auf dem folgenden Formular bescheinigen und reichen es gemeinsam mit den übrigen Fortbildungsnachweisen im Personaldezernat des Landeskirchenamtes ein:
Teilnahmebescheinigung von Gruppen- oder Teamsupervision/-coaching im Rahmen der Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA).
Nehmen Sie nach Beendigung der Probedienstzeit weiterhin an Supervision teil, müssen Sie diese beantragen.
Checkliste für das Zuschussverfahren Fortbildung/
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Besuch im zweiten Amtsjahr
Im zweiten Jahr Ihres Probedienstes können Sie auf Wunsch von einer Studienleiterin/
Des Weiteren kann daran anknüpfend ein Blick auf die zweite Hälfte der Probedienstzeit hilfreich sein, um weiterführende Perspektiven hinsichtlich der Arbeit in der Gemeinde, der eigenen weiteren Entwicklung und der gewünschten Fortbildungen zu entwickeln. Der zeitliche Rahmen umfasst 3 bis 4 Stunden.
Geistliche Begleitung
Es gibt die Möglichkeit Geistlicher Begleitung in der Nordkirche. Das Pastoralkolleg kann bei der Vermittlung einer qualifizierten Person helfen.
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Kosten und Bezuschussung
Als Pastor*in im Probedienst sind Sie von den Kurskosten befreit und zahlen nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Eine Ausnahme bilden Studienreisen bzw. besondere Kurse, bei denen ausdrücklich ein Beitrag für Unterkunft, Verpflegung und Kurs angegeben ist. Die Teilnahme an Studientagen ist im Probedienst kostenfrei. Die Teilnahme an einer Supervisions- oder Coachinggruppe wird entsprechend der Abrechnungsordnung bis zu 70 % der Kosten von der Nordkirche bezuschusst, allerdings nur bis zu der Obergrenze für Beratungsleistungen. Sie begleichen die Rechnung Ihres Supervisors, Ihrer Supervisorin und reichen diese mit Vermerk auf Ihre Verpflichtung zur FEA zur Teilerstattung ein (s. o.).
Die Fahrtkosten zu Fortbildungen oder zur Supervision können bis zu 65 % bezuschusst werden. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Teilnahmebescheinigung beim Landeskirchenamt, Dezernat »Kirche und Gesellschaft«, innerhalb eines halben Jahres ein.
In der Regel ist Geistliche Begleitung kostenfrei, Fahrtkosten werden jedoch nicht erstattet.