Kurse | Studientage | Supervision | Besuch | Kosten und Bezuschussung
Probedienst / Fortbildung in den ersten Amtsjahren
Herzlich willkommen in Ihrem Pastoralkolleg!
Liebe Kolleginnen und Kollegen – wir freuen uns auf Sie. Grundsätzlich sind alle Kurse der Pastoralkollegs für Sie offen. Die Fortbildung lebt davon, dass Pastorinnen und Pastoren mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund gemeinsam neue Impulse bekommen, entlang den Tageszeiten beten und essen und quer durch die Generationen und Regionen in unserer Landeskirche Gemeinschaft erleben.
Als Pastorin oder Pastor im Probedienst in der Nordkirche nehmen Sie laut Rechtsverordnung an Fortbildungen in den ersten Amtsjahren (FEA) teil. Das Pastoralkolleg bietet Ihnen mit vielfältigen Kursen, Studientagen und Beratungsangeboten die Möglichkeit, sich in Ihren ersten Amtsjahren weiter zu qualifizieren und Ihre pastorale Arbeit zu reflektieren. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Supervisions- oder Coachinggruppe oder nach Geistlicher Begleitung und bieten auf Wunsch einen Besuch im zweiten Amtsjahr an. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Studienleiter Dino Steinbrink.
Tipp: Jeweils nach den Sommerferien publiziert das Pastoralkolleg das neue Jahresprogramm, das Sie auch per Post erhalten. Da die Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen, sich zügig für die gewünschten Veranstaltungen anzumelden.
Anmeldung
Die Anmeldung für Kurse und Studientage erfolgt direkt beim Sekretariat des Pastoralkollegs. Sie erhalten daraufhin entweder eine Zusage oder eine Benachrichtigung, dass Sie auf der Warteliste geführt werden. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei Ihrer Pröpstin, Ihrem Propst Dienstbefreiung beantragen müssen.
Kurse und Kollegs
Zur Erlangung der Anstellungsfähigkeit ist die Teilnahme an drei einwöchigen Kursen des Pastoralkollegs verpflichtend. Die Kurse können Sie aus dem gesamten Programm auswählen, wobei drei Schwerpunkte durch mindestens je einen Kurs abzudecken sind. Die Anerkennung von zwei Kollegs als Äquivalent für einen Kurs der FEA ist in den gekennzeichneten Ausnahmefällen möglich.
Für welchen Schwerpunktbereich die Kurse angerechnet werden, erkennen Sie an der hochgestellten Ziffer bei der jeweiligen Kursbeschreibung.
1 Berufsbiographie und Leitungshandeln
2 Ökumenische und gesellschaftliche Dimension kirchlichen Handelns
(Ökumene, Diakonie, Kirche in der Arbeitswelt, Kulturtheologie, Gemeinwesenarbeit)
3 Kernbereiche pastoralen Handelns in der Ortsgemeinde
(Gottesdienst und Kasualien, Seelsorge, Bildung und Theologie, Gemeindeentwicklung und Gemeindepädagogik)
Studientage
In der Probedienstzeit nehmen Sie an drei Studientagen des Pastoralkollegs aus dem Bereich Kirchenrecht und Verwaltung teil. Wir bieten pro Jahr etwa sieben Studientage mit folgenden Themen an:
■ Aktenführung, Ablage, Archiv
■ Friedhofswesen
■ Kindertagesstätten in Hamburg/in Schleswig-Holstein
■ Kirchliches Bauwesen
Einen Reader hierzu finden Sie hier:
▶ Bauwesen in der Nordkirche
■ Kirchliche Finanzverwaltung
Einen Reader hierzu finden Sie hier:
▶ Haushaltsführung in der Nordkirche
■ Kirchengemeindeordnung
■ Klimaschutz und Klimagerechtigkeit im Alltag einer Kirchengemeinde>
■ Medienrecht
■ Personal und Recht
■ Pfarrdienstrecht
Die Studientage werden an verschiedenen Orten innerhalb der Nordkirche abgehalten und beziehen sich teils auf regionale Gegebenheiten.
Supervision
Innerhalb der Probedienstzeit nehmen Pastorinnen und Pastoren an einer Gruppen- oder Teamsupervision teil (mindestens 4 bis 6 Treffen pro Jahr). Die meisten Gruppen sind erfahrungs- und altersgemischt und treffen sich monatlich.
Die Gruppen müssen von einer in der Nordkirche anerkannten Supervisorin/
Die entsprechende Liste finden Sie im
Eine Übersicht der zur Zeit bestehenden Supervisionsgruppen in der Nordkirche finden Sie hier. Supervisions- bzw. Coachinggruppen können sowohl von einer Supervisorin/ Im Probedienst müssen Pastorinnen/
Am Ende des Probedienstes lassen Sie sich die Teilnahme von Ihrem Supervisor, Ihrer Supervisorin auf dem folgenden Formular bescheinigen und reichen es gemeinsam mit den übrigen Fortbildungsnachweisen im Personaldezernat des
Landeskirchenamtes ein:
Nehmen Sie nach Beendigung der Probedienstzeit weiterhin an Supervision teil, müssen Sie diese beantragen. Im zweiten Jahr Ihres Probedienstes können Sie auf Wunsch von einer
Studienleiterin/
Des Weiteren kann daran anknüpfend ein Blick auf die zweite Hälfte der
Probedienstzeit hilfreich sein, um weiterführende Perspektiven
hinsichtlich der Arbeit in der Gemeinde, der eigenen weiteren Entwicklung und der
gewünschten Fortbildungen zu entwickeln. Der zeitliche Rahmen umfasst 3 bis 4 Stunden.
Es gibt die Möglichkeit Geistlicher Begleitung in der Nordkirche.
Das Pastoralkolleg kann bei der Vermittlung einer qualifizierten Person helfen.
Als Pastor*in im Probedienst sind Sie von den Kurskosten befreit und
zahlen nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Eine Ausnahme bilden
Studienreisen bzw. besondere Kurse, bei denen ausdrücklich ein Beitrag für
Unterkunft, Verpflegung und Kurs angegeben ist. Teilnehmende aus den
Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern oder in Teilzeitstellen
erhalten Ermäßigungen. Die Teilnahme an Studientagen ist im Probedienst
kostenfrei. Die Teilnahme an einer Supervisions- oder Coachinggruppe wird
entsprechend der Abrechnungsordnung bis zu 70 % der Kosten von der Nordkirche
bezuschusst, allerdings nur bis zu der Obergrenze für Beratungsleistungen.
Sie begleichen die Rechnung Ihres Supervisors, Ihrer Supervisorin und reichen diese mit Vermerk auf Ihre Verpflichtung zur FEA zur Teilerstattung ein (s. o.).
Die Fahrtkosten zu Fortbildungen oder zur Supervision können bis zu 65 %
bezuschusst werden. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Teilnahmebescheinigung
beim Landeskirchenamt, Dezernat »Kirchliche Handlungsfelder«, innerhalb eines halben Jahres ein.
In der Regel ist Geistliche Begleitung kostenfrei, Fahrtkosten werden jedoch nicht erstattet.
▶ Beratungswegweiser für Haupt- und Ehrenamtliche der Institutionsberatung
(Quelle: www.institutionsberatung.de).
▶ Supervisionsgruppen in der Nordkirche (2021)
▶ Rahmenvereinbarung für Supervision (PDF-Formular).
▶ Teilnahmebescheinigung von Gruppen- oder Teamsupervision/-coaching im Rahmen der Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA).
▶ Checkliste für das Zuschussverfahren Fortbildung/
Besuch im zweiten Amtsjahr
Geistliche Begleitung
Kosten und Bezuschussung